Ist in dem Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach §
66a Absatz 1 oder 2 des
Strafgesetzbuches vorbehalten, so belehrt der Vorsitzende den Angeklagten über die Bedeutung des Vorbehalts sowie über den Zeitraum, auf den sich der Vorbehalt erstreckt.
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Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 2 SiVerwNOG Änderung der Strafprozessordnung ... Angabe „Abs. 5" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. 3. § 268d wird wie folgt gefasst: „§ 268d Ist in dem Urteil die Anordnung ... 6" ersetzt. 3. § 268d wird wie folgt gefasst: „§ 268d Ist in dem Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66a Absatz 1 oder ... wie folgt gefasst: „Im Übrigen sind § 268a Absatz 3, die §§ 268d , 453, 453a Absatz 1 und 3 sowie die §§ 453b und 453c entsprechend anzuwenden." ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933