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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SeeUntbrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeUntbrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SeeUntbrV Fachausschuß (vom 08.11.2006)
... Stellungnahmen vor den Entscheidungen der See-Berufsgenossenschaft nach den §§ 5 und 11 Abs. 2 abzugeben. (2) Dem Ausschuß sollen folgende sachverständige ...
§ 8 SeeUntbrV Anhörung
... Die See-Berufsgenossenschaft hat, bevor sie nach den §§ 5 und 11 Abs. 2 entscheidet, eine Stellungnahme des Fachausschusses einzuholen. Ist es dem ...
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