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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BauZAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauZAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
V. v. 31.10.2016 BGBl. I S. 2493
Artikel 1 2. BauZAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
... sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung  ... kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August ...