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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2026 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (BauZAusbV k.a.Abk.)
V. v. 12.07.2002 BGBl. I S. 2622; 2003 I 277; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 203
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-294 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-294 Berufliche Bildung
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§ 11 Außerkrafttreten
§ 11 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2026 BauZAusbV
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin V. v. 3. September 2025 BGBl. 2025 I Nr. 203 m.W.v. 9. September 2025
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Frühere Fassungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 09.09.2025 | Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin vom 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 203 |
| aktuell vorher | 01.08.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 31.10.2016 BGBl. I S. 2493 |
| aktuell | vor 01.08.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BauZAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauZAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 203
Artikel 2 BautechKonAusbVNOV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
... Oktober 2016 (BGBl. I S. 2493) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „§ 11 Außerkrafttreten ... worden ist, wird wie folgt geändert: § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „§ 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt ... geändert: § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „ § 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
V. v. 31.10.2016 BGBl. I S. 2493
Artikel 1 2. BauZAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
... sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung ... kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August ...
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