§ 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(1) Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus nimmt die Aufgaben als Beliehener wahr, die ihm
- 1.
- nach diesem Gesetz, dem Krankenhausentgeltgesetz, dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch und den auf Grundlage dieser Gesetze jeweils erlassenen Rechtsverordnungen übertragen sind oder
- 2.
- die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 9 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes übertragen, soweit dieses Gesetz, das Krankenhausentgeltgesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und die auf Grundlage dieser Gesetze jeweils erlassenen Rechtsverordnungen die Aufgabenübertragung vorsehen.
(2) Die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 schließt die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten und zu deren Vollstreckung, zur Rücknahme und zum Widerruf der erlassenen Verwaltungsakte sowie den Erlass der Widerspruchsbescheide ein.
(3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen des Beliehenen haben keine aufschiebende Wirkung.
Frühere Fassungen von § 31 KHG
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 5 GVWG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ... wird gestrichen. b) Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben. 7. Die §§ 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 bis 35 ersetzt: „§ 31 ... 2 bis 4 werden aufgehoben. 7. Die §§ 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 bis 35 ersetzt: „§ 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im ... 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 bis 35 ersetzt: „ § 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (1) Das Institut ...
Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Aufhebung von Vorschriften über Pflegesätze von Krankenanstalten (PflSAufhV)
V. v. 21.03.1974 BGBl. I S. 767; aufgehoben durch Artikel 26 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 2 PflSAufhV ... Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 31 Satz 2 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der ...
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