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§ 261 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 261 Geldwäsche



(1) 1Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,

1.
verbirgt,

2.
in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,

3.
sich oder einem Dritten verschafft oder

4.
verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 gilt dies nicht in Bezug auf einen Gegenstand, den ein Dritter zuvor erlangt hat, ohne hierdurch eine rechtswidrige Tat zu begehen. 3Wer als Strafverteidiger ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt, handelt in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 nur dann vorsätzlich, wenn er zu dem Zeitpunkt der Annahme des Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatte.

(2) Ebenso wird bestraft, wer Tatsachen, die für das Auffinden, die Einziehung oder die Ermittlung der Herkunft eines Gegenstands nach Absatz 1 von Bedeutung sein können, verheimlicht oder verschleiert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wer eine Tat nach Absatz 1 oder Absatz 2 als Verpflichteter nach § 2 des Geldwäschegesetzes begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(5) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche verbunden hat.

(6) 1Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand nach Absatz 1 handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 nicht für einen Strafverteidiger, der ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt.

(7) Wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist, wird nach den Absätzen 1 bis 6 nur dann bestraft, wenn er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen rechtswidrige Herkunft verschleiert.

(8) Nach den Absätzen 1 bis 6 wird nicht bestraft,

1.
wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und

2.
in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt.

(9) Einem Gegenstand im Sinne des Absatzes 1 stehen Gegenstände, die aus einer im Ausland begangenen Tat herrühren, gleich, wenn die Tat nach deutschem Strafrecht eine rechtswidrige Tat wäre und

1.
am Tatort mit Strafe bedroht ist oder

2.
nach einer der folgenden Vorschriften und Übereinkommen der Europäischen Union mit Strafe zu bedrohen ist:

a)
Artikel 2 oder Artikel 3 des Übereinkommens vom 26. Mai 1997 aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (BGBl. 2002 II S. 2727, 2729),

b)
Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates vom 28. November 2002 betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. L 328 vom 5.12.2002, S. 1),

c)
Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54),

d)
Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8), der zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2019/369 (ABl. L 66 vom 7.3.2019, S. 3) geändert worden ist,

e)
Artikel 2 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42),

f)
Artikel 2 oder Artikel 3 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1),

g)
den Artikeln 3 bis 8 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1; L 18 vom 21.1.2012, S. 7) oder

h)
den Artikeln 4 bis 9 Absatz 1 und 2 Buchstabe b oder den Artikeln 10 bis 14 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6).

(10) 1Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden. 3Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor.





 

Frühere Fassungen von § 261 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.03.2021Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
vom 09.03.2021 BGBl. I S. 327
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 19.04.2017Artikel 1 Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
vom 11.04.2017 BGBl. I S. 815
aktuell vorher 15.10.2016Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
aktuell vorher 02.07.2016Artikel 16 Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
vom 30.06.2016 BGBl. I S. 1514
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 14 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 20.06.2015Artikel 1 GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
vom 12.06.2015 BGBl. I S. 926
aktuell vorher 01.09.2014Artikel 1 Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
vom 23.04.2014 BGBl. I S. 410
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 5 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuell vorher 03.05.2011Artikel 1 Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
vom 28.04.2011 BGBl. I S. 676
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2288
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 1 Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
vom 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
aktuell vorher 21.08.2008Artikel 1 Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
vom 13.08.2008 BGBl. I S. 1690
aktuell vorher 19.03.2008Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
vom 11.03.2008 BGBl. I S. 306
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 261 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 261 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76a StGB Selbständige Einziehung (vom 18.03.2021)
... einer Freiheitsberaubung nach den §§ 233 und 233a, f) Geldwäsche nach § 261 Absatz 1 und 2 , 2. aus der Abgabenordnung: a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 ...
§ 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (vom 01.10.2021)
... 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, ... 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, 263a, 267, 269, 275, 276, 303a und ...
§ 262 StGB Führungsaufsicht
... den Fällen der §§ 259 bis 261 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 31b AO Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (vom 01.07.2021)
... mit dem mitzuteilenden Sachverhalt im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder 2. die Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit ...

FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)
V. v. 05.10.2011 BGBl. I S. 2057; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 FIDEVerzV (vom 01.12.2021)
... Zollzwecke dürfen des Weiteren Daten zu Straftaten aus dem Bereich der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches aufgenommen werden, sofern die Vortaten von Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c des Beschlusses ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 GwG Begriffsbestimmungen (vom 15.12.2023)
... Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs . (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die ...
§ 43 GwG Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung (vom 18.11.2023)
... Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldeter Sachverhalt zugleich die für eine Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von ... erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches . Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige ... Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches nicht aus. (5) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ...

Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1965
§ 4 GwGMeldV-Immobilien Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder dem wirtschaftlich Berechtigten
... Beteiligten oder einen wirtschaftlich Berechtigten wegen einer rechtswidrigen Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches ermittelt wird oder ein Strafverfahren anhängig oder rechtshängig ist oder eine solche ... Beteiligten oder einen wirtschaftlich Berechtigten wegen einer rechtswidrigen Tat im Sinne des § 261 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches ermittelt wird oder ein Strafverfahren anhängig oder rechtshängig ist oder eine solche ...

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (vom 18.03.2021)
... sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (vom 01.07.2021)
... 176b, 177 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches oder 3. eine Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches , deren Vortat mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist,  ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.10.2021)
... nach den §§ 260, 260a, m) besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den ... 260, 260a, m) besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 7 genannten besonders ...
§ 100g StPO Erhebung von Verkehrsdaten (vom 01.12.2021)
... Bandenhehlerei nach § 260a Absatz 1, besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den ... § 260a Absatz 1, besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 8 genannten besonders ...

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV)
V. v. 22.01.2018 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
§ 31 UERV Kontosperrung
... 266 des Strafgesetzbuchs oder b) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nach den §§ 261 und 89c des Strafgesetzbuchs. Die Sperrung des Zugangs wird unverzüglich ...

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 39 ZAG Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 15.12.2023)
... oder E-Geld-Agenten oder der Gründung einer Zweigniederlassung Geldwäsche im Sinne des § 261 des Strafgesetzbuchs oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 76 ZFdG Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt
... 151 bis 152a, 211, 212, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b, 239a, 239b, 249 bis 251, 255, 261 , 305a, 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, § 308 Absatz 1 bis 4, § 309 Absatz 1 bis 5, den ...

Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
§ 12a ZollVG Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln (vom 01.01.2022)
... Barmittel oder gleichgestellten Zahlungsmittel a) zum Zweck der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuchs , b) zum Zweck der Terrorismusfinanzierung nach § 89a Absatz 2a, § 89c des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung
... und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 unter den in § 261 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen, h) ... unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 unter den in § 261 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen, h) gemeingefährliche Straftaten in ...

Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
G. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 410
Artikel 1 48. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen." 5. § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) den ...

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 14 AsylVfBeschlG Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
... durch das Wort „Asylgesetzes" ersetzt. 10. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom ...

Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2288
Artikel 1 43. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren." 5. § 261 Abs. 10 wird ...

Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 815
Artikel 1 51. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... wenn sich die Tat auf einen Wettbewerb bezieht, der im Inland stattfindet;". 3. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe „264," die Angabe „265c," eingefügt. 4. ...

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 16 1. FiMaNoG Folgeänderungen
... 173 vom 12.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. (8) In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom ...

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Artikel 1 GwBekErgG Änderung des Strafgesetzbuches
...  261 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), ...
Artikel 7a GwBekErgG Änderung der Abgabenordnung
... soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 ... haben Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder eine Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, ... 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, 263a, 267, 269, 275, 276, 303a und ...

Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 2 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... Regelung getroffen wird. Zur Verhinderung und Verfolgung der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches und der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a, ...

Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Artikel 1 ZollVGÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel zum Zwecke 1. der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuchs , 2. der Terrorismusfinanzierung nach § 89a Absatz 2a, § 89c des ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 1 StRAnpG 2015 Änderung der Abgabenordnung
... dient: 1. der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs, 2. der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Sinne des ... Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder 2. die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ...

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Jahr" durch die Wörter „zwei Jahren" ersetzt. 6. § 261 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 268
Artikel 1 GwGErgG Änderung des Geldwäschegesetzes
... gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich sind, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... durch das Wort „Designrecht" ersetzt. (18) In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4, n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 ...
Artikel 4 VDSG Änderung des Strafgesetzbuches
...  261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. ...

Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306
Artikel 3 GÜNG Änderung des Strafgesetzbuchs
... § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. ...

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 1 GWPräOptG Änderung des Geldwäschegesetzes
... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ...
Artikel 5 GWPräOptG Änderung der Abgabenordnung
... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Absatz 1, 2 und 4 , 2. aus der Abgabenordnung: a) Steuerhinterziehung unter ... 260 Absatz 3 wird aufgehoben. 32. § 260a Absatz 3 wird aufgehoben. 33. § 261 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „den ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldeter Sachverhalt zugleich die für eine Anzeige nach § 261 Absatz 9 Satz 1 des Strafgesetzbuches erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von ... erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von § 261 Absatz 9 Satz 1 des Strafgesetzbuches . Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige nach § ... Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige nach § 261 Absatz 9 Satz 1 des Strafgesetzbuches nicht aus." d) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) Das ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 9 GwGEG 2017 Änderung der Abgabenordnung
... mit dem mitzuteilenden Sachverhalt im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder 2. die Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 2 2. EGeldRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... sind, dass diese Sachverhalte nicht darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. ...
Artikel 3 2. EGeldRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... sind, dass diese Sachverhalte nicht darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. Die ...

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
Artikel 1 MenHBVG Änderung des Strafgesetzbuches
... 232, 232a Absatz 1 bis 5 und der §§ 232b bis 233a" ersetzt. 7. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a werden die Wörter „232 Abs. 1 und 2, § 233 ...

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 1 GwStrRVG Änderung des Strafgesetzbuches*
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 261 wie folgt gefasst: „§ 261 Geldwäsche". 2. § 76a ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 261 wie folgt gefasst: „ § 261 Geldwäsche". 2. § 76a Absatz 4 wird wie folgt geändert:  ... Satz 3 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) Geldwäsche nach § 261 Absatz 1 und 2 ,". 3. § 261 wird wie folgt gefasst: „§ 261 ... „f) Geldwäsche nach § 261 Absatz 1 und 2,". 3. § 261 wird wie folgt gefasst: „§ 261 Geldwäsche (1) Wer einen ... 261 Absatz 1 und 2,". 3. § 261 wird wie folgt gefasst: „ § 261 Geldwäsche (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat ...
Artikel 3 GwStrRVG Änderung der Strafprozessordnung
... Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. eine Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches , deren Vortat mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist,". ...
Artikel 5 GwStrRVG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „ § 261 Absatz 9 Satz 1 des Strafgesetzbuches " durch die Wörter „§ 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches" ersetzt. ... „§ 261 Absatz 9 Satz 1 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter „ § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches " ersetzt. (6) In § 9 Absatz 2 der Mautdienst-Registrierungs-Verordnung vom ...

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 1 StraftVVG Änderung des Strafgesetzbuchs
... 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend." 7. In § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 werden nach den Wörtern „Vergehen nach" die Wörter ...

GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GVVG-ÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen." 4. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird die Angabe „§ 89a" durch die Wörter „den ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 9 JStG 2010 Änderung der Abgabenordnung
... soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs, der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Absatz ... haben Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Absatz 2 des ...

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 676
Artikel 1 SchwGBG Änderung des Strafgesetzbuches
... § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom ...

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2302
Artikel 5 StHBG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... geändert: 1. In § 1 Absatz 3a Satz 3 wird nach den Wörtern „§ 261 des Strafgesetzbuches" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt sowie nach der ...

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 2 TraFinG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... oder gleichgestellten Zahlungsmittel a) zum Zweck der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuchs , b) zum Zweck der Terrorismusfinanzierung nach § 89a Absatz 2a, § 89c des ...

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... 30e Absatz 1" durch die Angabe „§ 50 Absatz 1" ersetzt. (22) In § 261 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 25.10.1993 BGBl. I S. 1770; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690
§ 6 GwG Identifizierung in Verdachtsfällen
... schließen lassen, dass die vereinbarte Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a, ...
§ 10 GwG Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
... 9 Abs. 1 gefertigten Aufzeichnungen dürfen nur zur Verfolgung einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches und der in § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Strafgesetzbuches ... nur zur Verfolgung einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches und der in § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten für Zwecke eines ...
§ 11 GwG Anzeige von Verdachtsfällen
... darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese ... nach den Absätzen 1 und 2 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige im Sinne des § 261 Abs. 9 des Strafgesetzbuches nicht aus. (7) Der Inhalt einer Anzeige nach Absatz 1 ...
§ 12 GwG Freistellung von der Verantwortlichkeit
... den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen anzeigt, die auf eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a, ...
§ 13 GwG Anzeige von Verdachtsfällen durch die zuständige Behörde
... die zuständige Behörde (§ 16) Tatsachen fest, die auf eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a, ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 3 GwG Allgemeine Sorgfaltspflichten (vom 18.06.2016)
... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ...
§ 9a GwG Interne Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 (vom 26.02.2013)
... gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich sind, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. ...
§ 11 GwG Meldung von Verdachtsfällen (vom 08.09.2015)
... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ... nach den Absätzen 1 und 2 schließt die Freiwilligkeit einer Meldung im Sinne des § 261 Abs. 9 des Strafgesetzbuches nicht aus. (6) Der Inhalt einer Meldung nach Absatz 1 darf ... 1 oder § 14 erstattet wurde, und in sonstigen Strafverfahren wegen einer Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder in denen wegen des Verdachts von Handlungen im Sinne des § 1 Abs. ...
§ 14 GwG Meldepflicht von Behörden (vom 29.12.2011)
... oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit ...
§ 15 GwG Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
... 8 Abs. 1 gefertigten Aufzeichnungen dürfen nur zur Verfolgung von Straftaten nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der in § 129a Abs. 2 oder § 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ... von Straftaten nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der in § 129a Abs. 2 oder § 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten herangezogen oder verwendet werden.  ...

Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 1 V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3110; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
§ 21 SektVO Ausschluss vom Vergabeverfahren (vom 26.11.2015)
... 108e des Strafgesetzbuches, 6. § 264 des Strafgesetzbuches, 7. § 261 des Strafgesetzbuches. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen ...

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 80d VAG Interne Sicherungsmaßnahmen (vom 04.07.2013)
... sind, dass diese Sachverhalte nicht darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. ...

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 26 ZAG Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 26.06.2017)
... eines Agenten oder der Gründung einer Zweigniederlassung Geldwäsche im Sinne des § 261 des Strafgesetzbuchs oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Geldwäschegesetzes stattfinden, ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 23d ZFdG Übermittlungen durch das Zollkriminalamt (vom 01.01.2017)
... §§ 130, 146, 151 bis 152a, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b, 249 bis 251, 255, 261 , 305a, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 4, § 309 Abs. 1 bis 5, §§ 313, 314, 315 Abs. 1, ...