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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 4 - Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (3. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.1958 BGBl. I S. 540; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 30.07.1958; FNA: 104-3 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 4



(1) Die Rechte der Eigentümer an den ihnen übertragenen Vermögensgegenständen des ehemaligen Deutschen Roten Kreuzes bleiben unberührt.

(2) Dasselbe gilt für die Verbindlichkeiten der Länder gegenüber Beamten und Versorgungsempfängern der ehemaligen britischen Zonenbehörden.

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