§ 2 Berechnung der Gebühren
(1) Die Gebühr wird auf der Grundlage der in der Anlage zu dieser Kostenverordnung für die einzelnen Organisationseinheiten aufgeführten Stundensätze nach Zeitaufwand berechnet. Die Stundensätze enthalten alle in der jeweiligen Organisationseinheit anfallenden Kosten.
(2) Werden für einzelne Nutzleistungen Durchschnittskosten (Pauschalbeträge) ermittelt, werden nur diese abgerechnet.
(3) Die Gebühr kann im Einzelfall erhöht (§
6) oder ermäßigt werden (§
7).
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 23.04.2009 BGBl. I S. 898
Artikel 1 13. BAMKostOÄndV ... I S. 278) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 ) Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Fachgruppen) der BAM werden die ...
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 04.11.2013 BGBl. I S. 3950
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 13.03.2018 BGBl. I S. 373
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 01.12.2010 BGBl. I S. 1821
Artikel 1 14. BAMKostOÄndV ... I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 ) Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Fachgruppen) der BAM werden die ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialprüfung
V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 278
Artikel 1 12. BAMKostOÄndV ... ersetzt. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 ) Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Fachgruppen) der BAM werden die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 SprengKostV ... durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgelegt, sind die Stundensätze des § 2 Abs. 1 der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung ...
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