Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.06.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage - Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAMKostV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.1970 BGBl. I S. 1748; aufgehoben durch § 4 V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Geltung ab 24.12.1970; FNA: 7134-1-2 Sprengstoffe
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Anlage (zu § 2)


Anlage hat 5 frühere Fassungen

Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Abteilungen) der BAM werden die nachstehend aufgeführten Stundensätze berechnet:

Organisationseinheit
Abteilung
Bezeichnung der Organisationseinheit Stundensatz
in Euro
1Analytische Chemie; Referenzmaterialien 126
2Chemische Sicherheitstechnik 154
3Gefahrgutumschließungen133
4Material und Umwelt 137
5Werkstofftechnik149
6Materialschutz und Oberflächentechnik 131
7Bauwerkssicherheit115
8Zerstörungsfreie Prüfung 132
9Komponentensicherheit132
SQualitätsinfrastruktur138



Text in der Fassung des Artikels 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung V. v. 13. März 2018 BGBl. I S. 373 m.W.v. 17. März 2018

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Frühere Fassungen von Anlage Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.03.2018Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
vom 13.03.2018 BGBl. I S. 373
aktuell vorher 22.11.2013Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
vom 04.11.2013 BGBl. I S. 3950
aktuell vorher 14.12.2010Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
vom 01.12.2010 BGBl. I S. 1821
aktuell vorher 30.04.2009Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
vom 23.04.2009 BGBl. I S. 898
aktuell vorher 02.02.2006Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialprüfung
vom 25.01.2006 BGBl. I S. 278
aktuellvor 02.02.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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