interne Verweise§ 47 AsylG Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen (vom 29.07.2026) ... des Asylantrags und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 Nummer 2 bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung, längstens jedoch bis zu 24 Monate in ... 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder lehnt es den Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 2 ab, besteht die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen längstens bis zu sechs weitere ...
§ 50 AsylG Landesinterne Verteilung (vom 12.06.2026) ... 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen oder der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 2 abgelehnt. Eine Verteilung kann auch erfolgen, wenn der Ausländer aus ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 62c AufenthG Ergänzende Vorbereitungshaft (vom 12.06.2026) ... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 4 oder 5 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der ... abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 4 oder 5 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... gestrichen. b) Die Absätze 1a und 2 werden gestrichen. 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „§ 29 Unzulässige ... Die Absätze 1a und 2 werden gestrichen. 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „§ 29 Unzulässige Anträge Das Bundesamt ... 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „ § 29 Unzulässige Anträge Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ... des Asylantrags und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 Nummer 2 bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung, längstens jedoch bis zu 24 Monate in ... 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder lehnt es den Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 2 ab, besteht die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen längstens bis zu sechs weitere ... 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen oder der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 2 abgelehnt." 58. In § 52 wird die Angabe „Asylbegehrenden" durch ... nach der Verordnung (EU) 2024/1351 oder dem Verfahren zur Zulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Nummer 2 und der Rückführung in den Mitgliedstaat, der dem Ausländer internationalen Schutz ...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... erfolgen." f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 9. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Verordnung (EU) Nr.604/2013 des Europäischen Parlaments und des ... 5" ersetzt. 13. In § 37 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe ... werden die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „§ 80 Abs. 5" durch die Angabe „§ 80 ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Artikel 3 ZensVeG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag ... unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes ... gefasst: „§ 27a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". ... b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". c) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". e) Nach ... „unbeachtlich oder" durch die Wörter „unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 oder als" ersetzt. 5. Nach § 24 Absatz 1 wird folgender ... 5 Absatz 4 gilt entsprechend." 6. § 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) ... 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn ... In dem neuen Satz 5 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ... e) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 12. § 34a Absatz 1 wird wie folgt ... a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ 27a)" durch die Wörter „(§ 29 Absatz 1 Nummer 1)" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: ... durch das Wort „Unzulässigkeit" ersetzt. b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. ... b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 14. § 36 wird wie folgt geändert: ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". b) In ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 15. In § 37 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 16. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die ... 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 17. In § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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