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§ 29 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 29 Unzulässige Anträge



Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ab, wenn

1.
ein Fall des Artikels 38 Absatz 1 Buchstabe d oder e der Verordnung (EU) 2024/1348 vorliegt,

2.
ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat,

3.
ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird,

4.
ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, für den Ausländer als sicherer Drittstaat nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2024/1348 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird,

5.
ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, als erster Asylstaat nach Artikel 58 der Verordnung (EU) 2024/1348 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird, oder

6.
im Falle eines Folgeantrags nach § 71 ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist.





 

Frühere Fassungen von § 29 AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.06.2026Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz
vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2817
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 6 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 28.08.2007 (08.09.2008)Bekanntmachung der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
vom 02.09.2008 BGBl. I S. 1798
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 AsylG Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen (vom 29.07.2026)
... des Asylantrags und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 Nummer 2 bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung, längstens jedoch bis zu 24 Monate in ... 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder lehnt es den Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 2 ab, besteht die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen längstens bis zu sechs weitere ...
§ 50 AsylG Landesinterne Verteilung (vom 12.06.2026)
... 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen oder der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 2 abgelehnt. Eine Verteilung kann auch erfolgen, wenn der Ausländer aus ...
§ 68 AsylG Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung (vom 12.06.2026)
... nach der Verordnung (EU) 2024/1351 oder dem Verfahren zur Zulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Nummer 2 und der Rückführung in den Mitgliedstaat, der dem Ausländer internationalen Schutz ...
§ 87a AsylG Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen (vom 12.06.2026)
... oder aus einem in der Anlage I bezeichneten Staat eingereist sind, finden die §§ 27, 29 Abs. 1 und 2 entsprechende Anwendung. (2) Für das Verwaltungsverfahren gelten folgende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 62c AufenthG Ergänzende Vorbereitungshaft (vom 12.06.2026)
... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 4 oder 5 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der ... abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 4 oder 5 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... gestrichen. b) Die Absätze 1a und 2 werden gestrichen. 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „§ 29 Unzulässige ... Die Absätze 1a und 2 werden gestrichen. 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „§ 29 Unzulässige Anträge Das Bundesamt ... 33. § 29 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „ § 29 Unzulässige Anträge Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ... des Asylantrags und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 Nummer 2 bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung, längstens jedoch bis zu 24 Monate in ... 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder lehnt es den Asylantrag als unzulässig nach § 29 Nummer 2 ab, besteht die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen längstens bis zu sechs weitere ... 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen oder der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Nummer 2 abgelehnt." 58. In § 52 wird die Angabe „Asylbegehrenden" durch ... nach der Verordnung (EU) 2024/1351 oder dem Verfahren zur Zulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Nummer 2 und der Rückführung in den Mitgliedstaat, der dem Ausländer internationalen Schutz ...
Artikel 3 GEASG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, ...

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... erfolgen." f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 9. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Verordnung (EU) Nr.604/2013 des Europäischen Parlaments und des ... 5" ersetzt. 13. In § 37 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe ... werden die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" durch die Wörter „ § 29 Absatz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „§ 80 Abs. 5" durch die Angabe „§ 80 ...

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes
... des Verfahrens oder 2. einer Ablehnung des Asylantrags a) nach § 29 als unbeachtlich, b) nach § 29a oder § 30 als offensichtlich ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... in der Regel die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt werden." 22. § 29 Abs. 3 wird aufgehoben. 23. In § 29a Abs. 2 werden nach dem Wort „sind" ...

Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 4 InnSichVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, ...

Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Artikel 3 ZensVeG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Migration und Flüchtlinge, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag ... unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... gefasst: „§ 27a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". ... b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge". c) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". e) Nach ... „unbeachtlich oder" durch die Wörter „unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 oder als" ersetzt. 5. Nach § 24 Absatz 1 wird folgender ... 5 Absatz 4 gilt entsprechend." 6. § 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) ... 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Unzulässige Anträge (1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn  ... In dem neuen Satz 5 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ... e) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 12. § 34a Absatz 1 wird wie folgt ... a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ 27a)" durch die Wörter „(§ 29 Absatz 1 Nummer 1)" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... durch das Wort „Unzulässigkeit" ersetzt. b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. ... b) Die Angabe „§ 29 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 14. § 36 wird wie folgt geändert: ... wie folgt gefasst: „§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit". b) In ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 15. In § 37 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Wort „Unbeachtlichkeit" durch die Wörter „Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ersetzt. 16. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die ... 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 17. In § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... entgegen." b) In Satz 3 werden die Wörter „als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 oder als offensichtlich unbegründet" gestrichen. 4. § 15 wird wie folgt ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 3 2. AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
... und werden die Wörter „es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 abgelehnt." angefügt. 10. In § 53 Absatz 3 wird die Angabe „§ ...
Artikel 5 2. AusrPflDVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde und ...