Akademischer Oberrat
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Konsul Erster Klasse
Legationsrat Erster Klasse
2Militärrabbiner
4Oberkustos
OberratPfarrer4Fachschuldirektor
- -
- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht -5
Fachschuloberlehrer
- -
- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -6, 7
- -
- als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule -6
Oberstudienrat
- -
- im höheren Dienst -8
Regierungsschulrat
- -
- im Schulaufsichtsdienst -
Oberstleutnant
3Fregattenkapitän
3Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär
---
- 1
- (aufgehoben)
- 2
- Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter" oder „Gesandter".
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
- 4
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
- 5
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 8
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.