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Anlage 8 - Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)

Anlage 8 Bescheinigung der Krankenkasse


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1996 S. 574)

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Zitierungen von Anlage 8 SKV-MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 SKV-MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SKV-MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SKV-MV Meldungen der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs
... Krankenkasse bescheinigt der Ausbildungsstätte auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 8 (in zweifacher Ausfertigung), daß der Auszubildende bei ihr pflichtversichert ist. Die ... der zuständigen Krankenkasse durch Ergänzung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage 8 das Ende der Ausbildung unverzüglich. § 3 gilt ...