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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2006 aufgehoben

Anlage III - Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)

neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7133-3-2-9 Waffen
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Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition


Anlage III wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I 1991 Nr. 53)



 

Zitierungen von Anlage III 3. WaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage III 3. WaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 3. WaffV
... zulässigen Höchstwert des Gebrauchsgasdruckes, 3. ein der Anlage III entsprechender Meßlauf für den Patronentyp, 4.  ...
§ 25 3. WaffV
... aus der hervorgeht, daß dieser Fabrikationskontrollen durchführt, die den in Anlage III vorgeschriebenen gleichwertig sind. Diese Bescheinigung muß jedes Jahr erneuert werden. Der ... überwacht wird. (3) Bei der behördlichen Kontrolle sind die in Anlage III festgelegten Prüfungen vorzunehmen. (4) Wird bei der behördlichen Kontrolle ... die Munition oder die Meßgeräte den Vorschriften der Maßtafeln oder der Anlage III oder der Zulassung nicht entsprechen, setzt die zuständige Behörde eine angemessene ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beschussgesetz (BeschG)
Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 234 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 22 BeschG Übergangsvorschriften (vom 01.09.2020)
... gilt als Prüfzeichen im Sinne dieses Gesetzes. (3) Munition, die der Anlage III zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz vom 22. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3770) entspricht und die ihrer Art nach am 1. Januar 1981 im ...