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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 38, S. 943-974, ausgegeben am 26.07.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im BeschussV

Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)

V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062; Geltung ab 19.07.2006
FNA: 7144-2-1; 7 Wirtschaftsrecht 71 Gewerberecht 714 Technische Vorschriften 7144 Beschusswesen
Änderungen / Synopse | 8 Gesetze verweisen aus 11 Artikeln auf Beschussverordnung


Eingangsformel

Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern

§ 1 Prüfverfahren

§ 2 Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern

§ 3 Mindestzustand des Prüfgegenstandes

§ 4 Zurückweisung vom Beschuss

§ 5 Instandsetzungsbeschuss

§ 6 Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung

Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung

§ 7 Antragsverfahren

§ 8 Überlassung von Prüfhilfsmitteln

§ 9 Aufbringen der Prüfzeichen

§ 10 Bescheinigung über das Beschussverfahren

Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition

§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate

§ 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen

§ 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist

§ 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition

§ 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte

§ 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten

§ 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten

Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung

§ 18 Antragsverfahren

§ 19 Zuständigkeit und Zulassungsbescheid

§ 20 Zulassungszeichen

§ 21 Bekanntmachungen

Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung

§ 22 Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe

§ 23 Überprüfung im Einzelfall

§ 24 Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate

§ 25 Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen

Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition

§ 26 Zulässige und nicht zulässige Munition

§ 27 Abweichungen von den Maßtafeln

Abschnitt 7 Zulassung von Munition

§ 28 Begriffsbestimmungen

§ 29 Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition

§ 30 Antragsverfahren

§ 31 Prüfmethoden

§ 32 Form der Zulassung

§ 33 Fabrikationskontrolle

§ 34 Behördliche Kontrollen

§ 35 Überprüfung im Einzelfall

§ 36 Bekanntmachung

§ 37 Ausnahmen

Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition

§ 38 Verpackung von Munition

§ 39 Kennzeichnung der Verpackungen und Munition

§ 40 Lagerung von Munition

Abschnitt 9 Beschussrat

§ 41 Beschussrat

Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes

Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen

Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition

Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe

Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5

Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse