Zum Ausgleich von Standortnachteilen, zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:
- 1.
- Bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrandgebietes bei
- a)
- der Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben,
- b)
- der Förderung des Ausbaues der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, durch
- aa)
- Erschließung von Industriegelände im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Buchstaben a,
- bb)
- Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversorgungsanlagen, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen,
- cc)
- Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Bedarf der regionalen Wirtschaft an geschulten Arbeitskräften besteht.
- 2.
- Maßnahmen zum Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands bedingten Frachtmehrkosten.
- 3.
- Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.