§ 5 - PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)

Artikel 1 V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 932; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 21 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 30.06.2000; FNA: 2129-27-2-12 Umweltschutz
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§ 5 Ordnungswidrigkeiten


§ 5 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 oder 5 PCB nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beseitigt.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012

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Frühere Fassungen von § 5 PCBAbfallV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212
aktuell vorher 01.02.2007Artikel 3 Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
vom 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
aktuellvor 01.02.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 PCBAbfallV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PCBAbfallV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PCBAbfallV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Artikel 3 AbfRÜbVefV Änderung der PCB/PCT-Abfallverordnung
... 30 der Nachweisverordnung findet entsprechende Anwendung." 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...


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