Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf
Anlage 6 Bezug genommen wird.
- 1.
- Merkmale des Plans oder Programms, insbesondere in Bezug auf
- 1.1
- das Ausmaß, in dem der Plan oder das Programm einen Rahmen setzen;
- 1.2
- das Ausmaß, in dem der Plan oder das Programm andere Pläne und Programme beeinflusst;
- 1.3
- die Bedeutung des Plans oder Programms für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung;
- 1.4
- die für den Plan oder das Programm relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme;
- 1.5
- die Bedeutung des Plans oder Programms für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften.
- 2.
- Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf
- 2.1
- die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen;
- 2.2
- den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen;
- 2.3
- die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen);
- 2.4
- den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen;
- 2.5
- die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets aufgrund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten;
- 2.6
- Gebiete nach Nummer 2.3 der Anlage 3.
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interne Verweise§ 40 UVPG Umweltbericht (vom 29.07.2017) ... insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen, 5. Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017) ... 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 ". 2. Die §§ 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „§ ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „ Anlage 6 " und wird die Angabe „§ 14k" durch die Angabe „§ 43" ... bb) In Nummer 4 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „ Anlage 6 " ersetzt. cc) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 2 Abs. 4 Satz 2 ... durch die Angabe „§ 35" ersetzt. 42. Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 6 und wie folgt geändert: a) Im Einleitungssatz wird die Angabe „Anlage ... a) Im Einleitungssatz wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „ Anlage 6 " ersetzt. b) In Nummer 2.6 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
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