§ 25 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2792
Artikel 1 FlRGuaÄndG Änderung des Flaggenrechtsgesetzes ... Gebühren und Auslagen nicht erhoben." 8. Die folgenden §§ 24 und 25 werden angefügt: „§ 24 Die Bundesregierung berichtet dem ... Dezember 2012 (BGBl. I S. 2792) erlassenen Fassung. § 25 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des ...
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... 151 (weggefallen)". 2. § 151 wird aufgehoben. (40) § 25 des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), das zuletzt durch ...
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