Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (1. TWirtAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 465 (Nr. 10); Geltung ab 01.08.2005
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) und mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2005 TWirtAusbV § 11, § 14

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426) wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Abs. 9 Nr. 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 9 Nr. 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft.



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