Artikel 5 - Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)

Artikel 5 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2006 FeV Anlage 13

Die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 4.10 wird das Semikolon durch ein Komma ersetzt und folgende neue Nummer 4.11 eingefügt:

„4.11
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert".

2.
Nummer 5.13 wird wie folgt gefasst:

„5.13
mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert,".

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Zitierungen von Artikel 5 40. StVRÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 40. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 40. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 40. StVRÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 sowie Artikel 4 und 5 treten am 1. Mai 2006 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 8a FZV-EV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3716), wird wie folgt geändert:  ...


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