Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 HafensAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HafensAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 HafensAusbV Nichtanwenden von Vorschriften
... Ewerführer/Ewerführerin und Hafenschiffer/Hafenschifferin sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.  ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed