Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Artikel 21 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 21 Auflösung des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes (2030-2-22)



Die Artikel 4 und 6 des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 21. Februar 1985 (BGBl. I S. 371) werden aufgehoben.

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