Artikel 22 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (2030-5)
Das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-5, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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