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Artikel 33 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 33 Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie (2032-3-11)


Artikel 33 ändert mWv. 23. Februar 2006 ÖrtlPräV

Die Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 167, 636) wird aufgehoben.

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