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Artikel 41 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 41 Aufhebung der Verordnung zur Regelung des örtlichen Sonderzuschlages für Hamburg (2032-12-1-1)



Die Verordnung zur Regelung des örtlichen Sonderzuschlages für Hamburg vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3631) wird aufgehoben.

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