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Artikel 69 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 69 Auflösung des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (2032-18)



Die Artikel 4, 5 und 9 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) werden aufgehoben.