§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print (MedKfmDigAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 798 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-17 Berufliche Bildung

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. August 2006 VerlKfmAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau vom 15. Mai 1998 (BGBl. I S. 1038) außer Kraft.



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