Änderung Artikel 210 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 01.10.2009

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Artikel 210 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2009 geltenden Fassung
Artikel 210 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 210 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:

1. Artikel 20, 21 und 58 am 24. April 2008,

2. Artikel 23 am 24. April 2009,

(Text alte Fassung)

3. Artikel 92 Nr. 2 am 1. Januar 2011.

(Text neue Fassung)

3. (aufgehoben)

(3) Das BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz (Artikel 208 dieses Gesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.



 



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