Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft


Artikel 3 ändert mWv. 25. April 2006 WiKonzUG

(704-2)

Das Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 64 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), wird aufgehoben.



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