(704-2)
Das
Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 64 des Gesetzes vom
5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), wird aufgehoben.