Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung (12. SeefBgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2006 BGBl. I S. 1246 (Nr. 25); Geltung ab 01.06.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Seefischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), der durch Artikel 209 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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