Das
Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
4 des Gesetzes vom
8. Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 660 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 werden die Wörter „Deutsche Mark" durch das Wort „Euro" und die Wörter „der Deutschen Mark" durch die Wörter „des Euro" ersetzt.
- b)
- In Satz 4 werden die Wörter „der Deutschen Mark" durch die Wörter „des Euro" ersetzt.
- 2.
- § 902 Nr. 1 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 903 Abs. 2 wird die Angabe „Abs. 1" gestrichen.
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911