Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 612-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse
§ 1a Sonstige Begriffsbestimmungen
§ 2 Steuertarif
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 3a Sonstige begünstigte Anlagen
§ 3b Staatliche Beihilfen
Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1 Steueraussetzung
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Steueraussetzungsverfahren
§ 6 Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse
§ 7 Lager für Energieerzeugnisse
§ 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr
§ 9 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes
§ 9a Registrierte Empfänger
§ 9b Registrierte Versender
§ 9c Begünstigte
§ 9d Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 12 Weitergabe von Energieerzeugnissen durch Begünstigte
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 2 Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 15 Lieferung zu gewerblichen Zwecken
§ 15a Zertifizierte Empfänger
§ 15b Zertifizierte Versender
§ 15c Beförderungen
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
§ 17 Entnahme aus Hauptbehältern
§ 18 Versandhandel
§ 18a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
§ 18b Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 18c Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 2a Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19 (aufgehoben)
§ 19a (aufgehoben)
§ 19b Steuerentstehung, Steuerschuldner bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 20 Differenzversteuerung
§ 21 Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand
§ 23 Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4 Steuerbefreiungen
§ 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken
§ 26 Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 Zweckwidrigkeit
Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
§ 31 Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis
§ 32 Entstehung der Steuer
§ 33 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 34 Verbringen in das Steuergebiet
§ 35 Einfuhr
§ 36 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 37 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
§ 38 Entstehung der Steuer
§ 39 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
§ 42 Differenzversteuerung
§ 43 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 5 Steuerentlastung
§ 45 Begriffsbestimmung
§ 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
§ 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
§ 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
§ 50 (aufgehoben)
§ 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung
§ 53a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 53b (aufgehoben)
§ 54 Steuerentlastung für Unternehmen
§ 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen **)
§ 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
§ 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§ 58 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
§ 58a Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
§ 59 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
§ 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6 Schlussbestimmungen
§ 61 Steueraufsicht
§ 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen
§ 63 Geschäftsstatistik
§ 64 Bußgeldvorschriften
§ 65 Sicherstellung
§ 66 Ermächtigungen
§ 66a (aufgehoben)
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
§ 66c Bußgeldvorschriften
§ 67 Übergangsvorschriften
§ 68 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
Anlage (zu § 55) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität


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