Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1, 3 und 4) Handelspapiere
(siehe BGBl. I 2006, S. 1746-1747)
interne Verweise§ 9 TierNebV Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten ... dauerhaft lesbaren Handelspapier nach Maßgabe des Absatzes 2 und nach dem Muster der Anlage 1 begleitet werden. Satz 1 gilt nicht 1. für verarbeitete Erzeugnisse, die aus ... Empfänger der tierischen Nebenprodukte oder der verarbeiteten Erzeugnisse die nach der Anlage 1 erforderlichen Angaben elektronisch jeweils bei sich vollständig zu dokumentieren haben. ... inländische Beförderung der Fermentationsrückstände oder Komposte nach Anlage 1 erforderlichen Angaben aus dem Lieferschein nach § 11 Abs. 2 der Bioabfallverordnung ...
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