§ 22 Lager ohne Lagerstätten
Für den Antrag, die Erteilung, die Überprüfung und das Erlöschen der Erlaubnis für ein Lager ohne Lagerstätten (
§ 7 Abs. 5 des Gesetzes) gelten die
§§ 16 und
18, für die Pflichten des Inhabers des Lagers gilt
§ 19 sinngemäß.
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interne Verweise§ 111 EnergieStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... entgegen § 19 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 9 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 22 , entgegen § 19 Abs. 8 oder Abs. 10, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 3 ... § 19 Abs. 8 oder Abs. 10, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 3 oder § 22 , entgegen § 26 Absatz 6, § 27 Absatz 6, § 36 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung ... auch in Verbindung mit § 109 Abs. 5 Satz 2, § 19 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 22 , § 23 Absatz 3 Satz 1, § 26 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 ... auch in Verbindung mit § 109 Abs. 5 Satz 2, § 19 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 22 , § 38 Absatz 7 Satz 1, § 38a Absatz 7 Satz 1 oder § 56 Abs. 3 Satz 1 ein Belegheft ... auch in Verbindung mit § 109 Abs. 5 Satz 2, § 19 Abs. 2 Satz 6, auch in Verbindung mit § 22 , oder § 56 Abs. 4 Satz 2 ein Buch nicht oder nicht rechtzeitig abliefert, 5. ... 5. entgegen § 15 Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 22 , oder § 56 Abs. 3 Satz 6 eine Zusammenstellung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ... Absatz 5 Satz 2, § 19 Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 22 , § 56 Absatz 5 Satz 1, § 56 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 85 Absatz 7, ... mit § 109 Abs. 5 Satz 2, § 19 Abs. 5 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 22 , oder § 56 Abs. 7 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 85 Absatz 7, ein ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". e) Nach § 23a wird folgende Zwischenüberschrift ... eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22 , 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". ... gefasst: „§ 19 Absatz 1 und 8 gilt entsprechend." 16. In § 22 werden nach den Wörtern „die Erteilung" ein Komma und die Wörter „die ... wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". 19. In § 23a werden die Wörter „§ 15 ... eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22 , 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". ... d) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „auch in Verbindung mit § 22 ," die Angabe „§ 40 Abs. 1 Satz 7" gestrichen. e) In Nummer 6 ... f) In Nummer 7 werden nach den Wörtern „auch in Verbindung mit § 22 ," die Wörter „§ 40 Abs. 2 Satz 2 oder Satz 3" gestrichen. g) ...
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
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