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§ 1 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008 (EStGemAntV 2006/07/08 k.a.Abk.)

V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2904; aufgehoben durch § 5 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1927
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 605-1-9-6 Gemeindefinanzen
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§ 1



Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2001 ist für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008 maßgebend. Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen werden Kinder durch Rückgriff auf die Jahresbeträge der Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer auf gewerbliche Einkünfte nach § 35 des Einkommensteuergesetzes fließt nicht in die Schlüsselzahlermittlung ein.

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