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§ 3 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008 (EStGemAntV 2006/07/08 k.a.Abk.)

V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2904; aufgehoben durch § 5 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1927
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 605-1-9-6 Gemeindefinanzen
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§ 3



Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen hinter dem Komma zu berechnen und auf sieben Stellen zu runden.