§§ 38 bis 43 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 94
Artikel 1 5. TierSchNutztVÄndV ... „Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 31 Anwendungsbereich § 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für ... „Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 31 Anwendungsbereich (1) Kaninchen dürfen, unbeschadet der Anforderungen der ... Abschnitte 6 und 7 werden die neuen Abschnitte 7 und 8. 6. Die bisherigen §§ 31 bis 39 werden die neuen §§ 38 bis 46. 7. In dem neuen § 38 wird die ...
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV ... Abschnitte 4 bis 6 werden Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe ... Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 17 bis 20 ... 28 Absatz 2 Nummer 3 bis 5" ersetzt. 13. In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ... 35 Satz 1" ersetzt. q) In der neuen Nummer 44 wird die Angabe „§ 31 " durch die Angabe „§ 36" ersetzt. 15. Der neue § 38 wird wie ...
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