Artikel 366 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 366 Beschäftigungsverordnung


Artikel 366 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 BeschV § 39

(26-12-3)

In § 39 Abs. 3 Satz 1 der Beschäftigungsverordnung vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2937) werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 366 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 366 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 28.06.2007 BGBl. I S. 1224
Artikel 1 1. BeschVÄndV
... 15 der Beschäftigungsverordnung vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2937), die durch Artikel 366 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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