Artikel 410 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 410 Zweite Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Mais



(7825-3-2)

In § 4 Abs. 2 Satz 2 der Zweiten Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Mais vom 5. November 2005 (BAnz. S. 15 811) werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.



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