Artikel 515 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 515 Anlaufbedingungsverordnung


Artikel 515 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 AnlBV Anlage

(9510-1-27)

In Nummer 2.3 Satz 2, Nummer 2.7.1 Satz 1 und Nummer 2.7.2 Satz 1 der Anlage zur Anlaufbedingungsverordnung vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 6. August 2005 (BGBl. I S. 2288) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 515 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 515 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung
V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 294
Artikel 1 1. AnlBVÄndV
... vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300), zuletzt geändert durch Artikel 515 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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