Die
Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz vom
8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2494), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 14, 18 und 19" durch die Angabe „§§ 14 und 14b" ersetzt.
- 2.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- In der laufenden Nummer 2 wird die Angabe „§ 76 VwVfG" durch die Angabe „§ 14d WaStrG" ersetzt.
- b)
- In der laufenden Nummer 3 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 14b Nr. 11" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
B. v. 09.05.2007 BGBl. I S. 691
Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538