§ 4 - EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)

§ 4 (aufgehoben)


§ 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz G. v. 25. Juni 2020 BGBl. I S. 1474 m.W.v. 30. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 4 EU-VSchDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1474

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 EU-VSchDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EU-VSchDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU-VSchDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2394 vorzunehmen." 5. Die §§ 4 und 5 werden aufgehoben. 6. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ ...


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