Artikel 3 - Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)

Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 KHEntgG § 4, § 19, Anlage 1

Das Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), zuletzt geändert durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e werden nach dem Wort „werden," die Wörter „oder ab dem Jahr 2009 Kosten für Leistungen, die im Rahmen von Integrationsverträgen nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergütet werden und noch im Erlösbudget enthalten sind," eingefügt.

2.
In § 19 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „in den Jahren 2005 und 2006" gestrichen.

3.
In Anlage 1 „Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB)" wird in Abschnitt B2 lfd. Nr. 6 die Angabe „2007" durch die Angabe „2009" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 VÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 19 GKV-WSG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439), wird wie folgt geändert: 1. ...


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