§
24 der
Betriebssicherheitsverordnung vom
27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel
439 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „für Betriebssicherheit" gestrichen und das Wort „Bundesarbeitsblatt" durch die Wörter „Gemeinsamen Ministerialblatt" ersetzt.
- 2.
- Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
„(6) Dem Ausschuss können in anderen Rechtsverordnungen nach §
18 Abs. 1 des
Arbeitsschutzgesetzes dem Absatz 4 entsprechende Aufgaben für den Anwendungsbereich dieser Verordnungen zugewiesen werden."
- 3.
- Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 7 und 8.
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768