Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 995 (Nr. 24); Geltung ab 07.06.2007
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 7. Juni 2007 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nr. 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) geändert worden ist, werden die Angabe „des § 1 Abs. 12 Satz 3" durch die Angabe „des § 1a Abs. 9 Satz 1 und 3", die Angaben „des § 10 Abs. 1 Satz 2 sowie 4 und 5, des § 10 Abs. 9 Satz 5, des § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie 5, des § 22 Satz 1 bis 5" durch die Angaben „des § 10 Abs. 1 Satz 9 und 11, dieser auch in Verbindung mit Abs. 1e Satz 2 und § 26a Abs. 1 Satz 3, des § 10 Abs. 9 Satz 6, des § 10a Abs. 9 Satz 1 und 3, des § 11 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5, des § 22 Satz 1 und 3" und die Angaben „des § 24 Abs. 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 2b Abs. 1 Satz 2 und 3 und des § 25 Abs. 3 Satz 1 und 2" durch die Angaben „des § 24 Abs. 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 2c Abs. 1 Satz 2 und 3, und des § 25 Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt.



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