Änderung Anlage 11 ViehVerkV vom 09.03.2010

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Anlage 11 ViehVerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.03.2010 geltenden Fassung
Anlage 11 ViehVerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 11 (zu § 37 Abs. 1) Bestandsregister


(Vordruck siehe BGBl. I 2007 S. 1302f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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