- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst:
§ 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern".
- 2.
- In § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 werden die Wörter Blut-, Organ- oder Gewebespende" durch die Wörter Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspende" ersetzt.
- 3.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
§ 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern".
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter Blut-, Organ- oder Gewebespender" durch die Wörter Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspender" und die Wörter Gewebe oder Organe" durch die Wörter Organe, Gewebe oder Zellen" ersetzt.
- bb)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Nach den Sätzen 1 und 2 hat es bei Spendern vermittlungspflichtiger Organe (§ 1a Nr. 2 des Transplantationsgesetzes) auch die nach § 11 des Transplantationsgesetzes errichtete oder bestimmte Koordinierungsstelle zu unterrichten, bei sonstigen Organ-, Gewebe- oder Zellspendern nach den Vorschriften des Transplantationsgesetzes die Einrichtung der medizinischen Versorgung, in der das Organ, das Gewebe oder die Zelle übertragen wurde oder übertragen werden soll und die Gewebeeinrichtung, die das Gewebe oder die Zelle entnommen hat."
(3) In §
115a Abs. 2 Satz 2 und 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel
6 des Gesetzes vom
14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird jeweils nach der Angabe §
9" die Angabe Abs. 1" eingefügt.
Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG)
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1786
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 6 EUAufhAsylRUG Änderung sonstiger Gesetze ... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1574) geändert worden ist, wird die Angabe ...