Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
- 1.
- Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
- 2.
- Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
- 3.
- (aufgehoben)
- 4.
- Stempel für genussuntaugliches Fleisch
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interne Verweise§ 8 Tier-LMÜV Kennzeichnung der Genusstauglichkeit (vom 20.04.2024) ... Fleischteilen oder dem Brustfell mit einem Kennzeichen nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 1 Nummer 1 zu kennzeichnen. Satz 1 gilt nicht im Falle des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2. (2) ... erklärt worden ist, sind mit einem Kennzeichen nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 1 Nummer 2 entsprechend Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 zu ... erklärt wurde, ist mit einem Kennzeichen nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 1 Nummer 4 in der in den Absätzen 1 bis 2 geregelten Weise zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 444
Artikel 3 3. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung ... b) Absatz 2 wird Absatz 1. c) In Absatz 1 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 2" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 1" ersetzt. d) Absatz 3 ... c) In Absatz 1 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 2" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 1" ersetzt. d) Absatz 3 wird Absatz 2. e) In Absatz 2 wird die ... d) Absatz 3 wird Absatz 2. e) In Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 3" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 2" ersetzt. f) Absatz 4 ... e) In Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 3" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 2" ersetzt. f) Absatz 4 wird aufgehoben. g) Absatz 5 wird ... g) Absatz 5 wird Absatz 3. h) In Absatz 3 werden die Wörter „Anlage 1 Nummer 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 3" ersetzt. i) Absatz ... Absatz 3 werden die Wörter „Anlage 1 Nummer 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 3" ersetzt. i) Absatz 6 wird Absatz 4. j) In Absatz 4 wird die ... i) Absatz 6 wird Absatz 4. j) In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 4" ersetzt. k) Absatz 7 ... j) In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 4" ersetzt. k) Absatz 7 wird Absatz 5. 3. Anlage 1 wird wie ... 1 Nummer 4" ersetzt. k) Absatz 7 wird Absatz 5. 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird gestrichen. b) Die Nummern ...
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
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