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Artikel 4 - Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (ImSchRBeschG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Oktober 2007 9. BImSchV § 12, § 16, § 20

Die Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 12 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt wird. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen."

2.
§ 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 3 wird der Schlusspunkt durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen."

3.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Nach dem Erörterungstermin" durch die Wörter „Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist oder, soweit ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt worden ist, nach dem Erörterungstermin" ersetzt.

b)
In Absatz 1a Satz 2 werden die Wörter „nach Beendigung" durch die Wörter „nach Ablauf der Einwendungsfrist oder, soweit ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt worden ist," ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ImSchRBeschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImSchRBeschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 ImSchRBeschG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 3 IndEmissRLUV Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (vom 02.05.2013)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, wird wie folgt ...